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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20 NZB   

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https://dejure.org/2020,31803
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20 NZB (https://dejure.org/2020,31803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2020 - L 12 SO 62/20 NZB (https://dejure.org/2020,31803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2020 - L 12 SO 62/20 NZB (https://dejure.org/2020,31803)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Dass er den angegriffenen Beschluss noch in anderer Besetzung getroffen hat, ist unerheblich (Flint in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017, § 178a Rn. 79.2, unter Verweis auf BVerfG Urteil vom 10.04.2018, 1 BvR 1236/11, juris Rn. 160).
  • BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C

    Unzulässigkeit einer zweckwidrigen Anhörungsrüge - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Ebenso wenig verpflichtet sie die Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; das Gericht muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (BSG Beschluss vom 26.10.2012, B 6 KA 3/12 C, juris Rn. 4; Beschluss vom 07.01.2016, B 9 V 4/15 C, juris Rn. 8).
  • BSG, 10.05.2011 - B 2 U 3/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht statthafter Rechtsbehelf - sofortige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Die inhaltliche Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung, d.h. vorliegend die Beurteilung, dass Berufungszulassungsgründe i.S.d. § 144 Abs. 2 SGG nicht vorliegen, kann ohnehin nicht Gegenstand der Anhörungsrüge sein (BSG Beschluss vom 10.05.2011, B 2 U 3/11 BH, juris Rn. 8; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 178a Rn. 6b; Flint a.a.O. § 178a Rn. 29).
  • BSG, 26.10.2012 - B 6 KA 3/12 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Vertragsarzt - Nichtbeachtung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Ebenso wenig verpflichtet sie die Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; das Gericht muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeiten (BSG Beschluss vom 26.10.2012, B 6 KA 3/12 C, juris Rn. 4; Beschluss vom 07.01.2016, B 9 V 4/15 C, juris Rn. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - L 9 SO 206/17

    Anhörungsrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen; Beruhen einer Entscheidung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewährleisten, dass die Beteiligten nicht durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf (in das Verfahren eingebrachten) Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicherzustellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (Senatsbeschluss vom 21.05.2012, L 12 AS 376/12 B ER RG, juris Rn. 10; ebenso LSG NRW Beschluss vom 10.05.2017, L 9 SO 206/17 B ER RG, juris Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 376/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewährleisten, dass die Beteiligten nicht durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf (in das Verfahren eingebrachten) Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicherzustellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (Senatsbeschluss vom 21.05.2012, L 12 AS 376/12 B ER RG, juris Rn. 10; ebenso LSG NRW Beschluss vom 10.05.2017, L 9 SO 206/17 B ER RG, juris Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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